Produkt
Dienstvertrag
Klar verständlicher und strukturiert aufgebauter Vertrag für professionelle Dienstleistungen. Geeignet für einzelne oder mehrere Projekte, mit oder ohne festgelegte Arbeitsergebnisse.
Standardklauseln
Von erfahrenen Juristen verfasst, um Vertragsverhandlungen klar und effizient zu gestalten.
Einfach zu verhandeln
Keine Redlines, keine Versions-Wirrwarr. Änderungen sind auf für alle Beteiligten sichtbar.
Professionalität
Erwecke mit unser strukturierten Vorlage Vertrauen und hinterlasse einen professionellen Eindruck.
Verfügbare Formate
Diese Vertragsvorlage kann kostenlos gemäß der CC BY 4.0-Lizenz genutzt oder angepasst werden. Die Vorlage ist in den folgenden Formaten verfügbar.
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FAQ
Was ist ein Dienstvertrag?
Ein Dienstvertrag regelt die Erbringung von Leistungen, etwa Entwicklung, Support oder Beratung, zwischen dir und deinem Kunden. Anders als ein Werkvertrag schuldet ein Dienstvertrag keinen konkreten Erfolg, sondern nur das Tätigwerden an sich. Häufig werden auch Begriffe wie Dienstleistungsvertrag, Servicevertrag, Honorarvertrag oder Beratervertrag verwendet, insbesondere im B2B-Bereich. Für viele Softwareanbieter ist der Dienstvertrag der passende Vertragstyp für z. B. Implementierungsleistungen oder Supportpakete.
Wann brauche ich einen Dienstvertrag?
Immer dann, wenn du wiederkehrende oder laufende Leistungen für einen Kunden erbringst. Zum Beispiel bei Onboarding-Services, technischem Support oder individueller Beratung. Ein klar formulierter Dienstvertrag hilft, Rollen, Pflichten und Vergütung eindeutig zu regeln.
Was steht in einem Dienstvertrag drin?
Leistungsbeschreibung, Laufzeit, Vergütung, Kündigungsfristen, Mitwirkungspflichten und Haftung. Bei datenbezogenen Leistungen sollte der Dienstvertrag durch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ergänzt werden.
Eignet sich der Dienstvertrag auch für Freelancer?
Freelancer arbeiten rechtlich gesehen entweder auf Basis eines Dienstvertrages (wenn sie eine Tätigkeit erbringen) oder eines Werkvertrages (wenn sie einen konkreten Erfolg liefern). In der Praxis wird häufig von einem Freelancer-Vertrag gesprochen, doch einen eigenen, rechtlich definierten Vertragstyp kennt das deutsche Recht nicht. Der Begriff beschreibt lediglich die Art der Zusammenarbeit, nicht eine eigenständige Vertragsform.
Von der Vorlage bis zur Unterschrift
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