Warum ein Lizenzvertrag für On-Premise-Software unerlässlich ist

Viele Tech-Startups setzen heute auf cloudbasierte SaaS-Modelle – doch es gibt nach wie vor gute Gründe, Software zur lokalen Installation beim Kunden anzubieten. Ob aus regulatorischen Gründen, zur Erfüllung spezieller Sicherheitsanforderungen oder weil der Kunde die volle Kontrolle über seine Infrastruktur behalten möchte: On-Premise-, Download- und Self-Hosting-Lösungen sind weiterhin ein relevanter Vertriebsweg im B2B-Softwaremarkt.
In solchen Fällen ist ein klar strukturierter, rechtssicherer Softwarelizenzvertrag (SLA) unverzichtbar. Im Gegensatz zu klassischen SaaS-Verträgen regelt ein SLA nicht nur die Nutzung, sondern auch die Bedingungen der Installation, Wartung und gegebenenfalls der lokalen oder selbstverwalteten Hostingumgebung. Dabei geht es nicht nur um juristische Absicherung, sondern auch um Effizienz im Vertriebsprozess und Klarheit in der Kundenbeziehung.
Lizenzgewährung und Nutzungsrechte
Zentraler Bestandteil eines Softwarelizenzvertrags ist die Definition der Lizenzrechte. Bei On-Premise-Software erhält der Kunde eine Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf eigener Hardware oder Infrastruktur. Dabei wird klar geregelt, welche Rechte eingeräumt werden (z. B. einfach, nicht übertragbar, nicht exklusiv), in welchem Umfang die Nutzung erlaubt ist (z. B. Nutzerzahl, Standorte, Hardwareumgebung) und welche Einschränkungen gelten.
Da die Software in der Kontrolle des Kunden liegt, ist es besonders wichtig, Missbrauch, Reverse Engineering und unbefugte Weitergabe vertraglich auszuschließen. Ein gut formulierter SLA berücksichtigt auch etwaige Open-Source-Komponenten und Drittsoftware, die eingebunden ist, sowie damit verbundene Lizenzbedingungen.
Warum ein MSA oft nicht ausreicht
Viele Unternehmen arbeiten mit generischen Master Service Agreements (MSA), die unterschiedlichste Leistungen abdecken sollen – von Beratungsdienstleistungen bis hin zur Raummiete. Diese Verträge enthalten oft eine Vielzahl von Standardklauseln, die für klassische Softwarelizenzierungen irrelevant oder sogar hinderlich sind.
Ein MSA regelt meist nicht präzise die Lizenzierung von On-Premise-Software, sondern bleibt vage in Bezug auf Nutzungsrechte, Installationspflichten oder Updates. Gerade in Verhandlungen mit Compliance-Teams größerer Kunden führt das zu Rückfragen, Verzögerungen und unnötigem Aufwand. Ein spezialisiertes SLA kann hier Zeit sparen, Klarheit schaffen und den Abschluss beschleunigen.
Abonnementmodelle für installierte Software
Historisch wurden On-Premise-Lösungen als unbefristete Lizenzen verkauft – mit hohen Einmalzahlungen und optionalen Wartungsverträgen. Heute entscheiden sich viele Anbieter stattdessen für ein zeitlich befristetes Lizenzmodell, das sich an SaaS-Logiken orientiert. Dabei erhält der Kunde die Nutzungsrechte für einen definierten Zeitraum (z. B. ein Jahr) und zahlt regelmäßig – oft kombiniert mit Support und Updateleistungen.
Dieses Modell bietet Vorteile für beide Seiten: Es schafft wiederkehrende Einnahmen für den Anbieter und ermöglicht Kunden eine bessere Planbarkeit ihrer IT-Budgets, insbesondere wenn Hosting und Wartung im eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Softwarelizenzvertrag muss diesen hybriden Ansatz klar abbilden – mit eindeutigen Regelungen zu Verlängerung, Kündigung und Zahlungspflichten.
Downloaded, On-Prem, Self-Hosted – rechtlich dasselbe?
In technischer Hinsicht unterscheiden sich die Begriffe geringfügig – aus rechtlicher Sicht gelten jedoch ähnliche Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, dass der Kunde eine ausführbare Version der Software erhält und diese selbst betreibt:
- Downloadbare Software: Der Kunde lädt die Software herunter und installiert sie auf eigener Hardware.
- DOn-Prem: Die Software wird lokal auf Servern des Kunden installiert und betrieben.
- Self-Hosted / BYOC: Der Kunde betreibt die Software in einer eigenen Cloud-Umgebung (z. B. AWS, Azure), jedoch mit vollem Administrationszugang.
Der Softwarelizenzvertrag muss daher alle Varianten technisch und rechtlich sauber abdecken, inklusive Installationspflichten, Systemvoraussetzungen, Zugangsbeschränkungen und Supportverantwortung.
Haftung, Gewährleistung und Updates
Ein zentraler Unterschied zum SaaS-Modell besteht in der Verantwortung für den laufenden Betrieb. Bei On-Premise-Software liegt diese Verantwortung beim Kunden – der Anbieter kann nur eingeschränkt für Ausfälle oder Fehlfunktionen haftbar gemacht werden. Dennoch sollte der SLA klare Zusagen enthalten, etwa zu:
- Qualität und Funktionalität der Software zum Zeitpunkt der Übergabe
- Updatezyklen, Patch-Bereitstellung und Kompatibilität
- Gewährleistungsfristen und -ausschlüsse
- Support-Level und Reaktionszeiten (falls separat vereinbart)
In stark regulierten Branchen – z. B. im Gesundheitswesen oder Finanzsektor – kann es zudem notwendig sein, Datensicherheits- und Auditpflichten explizit zu regeln, auch wenn der Anbieter keinen direkten Zugriff auf die gehostete Software hat.
Rechtliche Relevanz für Finanzierung und M&A
Ein sauber strukturierter Softwarelizenzvertrag ist nicht nur intern wichtig – er hat direkte Auswirkungen auf die Außenwahrnehmung und Bewertung des Unternehmens. Investoren und potenzielle Käufer achten im Rahmen der Due Diligence genau darauf, wie Lizenzen vergeben wurden, ob bestehende Verträge Risiken enthalten oder ob Klauseln unklar formuliert sind.
Ein SLA, der transparente, nachvollziehbare und marktübliche Regeln enthält, kann den Wert des Unternehmens signifikant steigern – oder umgekehrt, Unsicherheiten erzeugen, wenn wichtige Punkte wie Eigentum an der IP, Laufzeitregelungen oder Kündigungsrechte fehlen.
Fazit
Auch wenn viele Gründer den Fokus auf Produktentwicklung und Go-to-Market legen – die rechtliche Absicherung der eigenen Vertriebsmodelle ist essenziell. Ein gut aufgesetzter Softwarelizenzvertrag für On-Premise- oder Self-Hosted-Lösungen schützt nicht nur vor Streitigkeiten und Auslegungsfragen, sondern sorgt auch für Schnelligkeit im Vertrieb, Vertrauen bei Kunden und Rechtssicherheit gegenüber Investoren.
Wer seine Software nicht als reines SaaS-Produkt anbietet, braucht mehr als ein Standard-MSA. Ein spezialisierter SLA ist kein juristischer Luxus, sondern ein betriebswirtschaftliches Werkzeug zur Skalierung, Compliance und Absicherung des Geschäftsmodells.
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