Version 1.0
Stand: 29. Oktober 2025Diese Allgemeinen Bedingungen für Pilotkundenvereinbarungen (Version 1.0) werden dauerhaft unter dieser URL bereitgestellt. Künftige Änderungen erscheinen unter einer neuen Versionsnummer auf einer separaten Seite.
Mehr zur PilotkundenvereinbarungNutzung des Produktes
Einschränkungen und Pflichten
Gebühren
Laufzeit und Beendigung
Rechtsvorbehalt
Gewährleistung
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
Inhalte Dritter
Vertraulichkeit
Datenschutz
Abtretung und Übertragung
Sonstiges
Schlussbestimmungen
Definitionen
"API" bezeichnet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die es dem Produkt oder verbundenen Systemen ermöglicht, mit anderen Softwareanwendungen, Plattformen oder Diensten, einschließlich Inhalten Dritter, zu interagieren, Daten auszutauschen oder Funktionen bereitzustellen.
"Benutzer" bezeichnet jede Person, die das Produkt im Namen des Kunden oder über das Konto des Kunden verwendet.
"Dokumentation" bezeichnet Nutzungsanleitungen und Benutzerunterlagen für das Produkt oder die Software, die vom Anbieter bereitgestellt werden.
"DSGVO" bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, wie sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch nationales Recht umgesetzt ist.
"Empfangende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei erhält.
"Feedback" bezeichnet Vorschläge, Rückmeldungen oder Kommentare zum Produkt oder zu damit verbundenen Angeboten.
"Gebühren" bezeichnet die im Auftragsformular beschriebenen Gebühren.
"Höhere Gewalt" ist ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, das nicht durch angemessene Maßnahmen verhindert oder abgeschwächt werden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Terrorakte oder Internetausfälle).
"Inhalte Dritter" bezeichnet Websites, Plattformen, Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Informationen Dritter.
"Kundendaten" bezeichnet alle Inhalte, Daten oder Informationen, die der Kunde oder seine Benutzer in das Produkt einstellen, hochladen oder anderweitig im Rahmen der Nutzung des Produktes bereitstellen.
"Nutzungsdaten" sind Daten und Informationen über Bereitstellung, Nutzung und Leistung des Produktes und verwandter Angebote, basierend auf der Nutzung durch den Kunden.
"Offenlegende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen an die andere Partei übermittelt.
"Pilotphase" bezeichnet den im Auftragsformular angegebenen Zeitraum, in dem der Kunde das Produkt zu Evaluierungszwecken nutzen darf.
"Produkt" bezeichnet das im Auftragsformular bezeichnete Produkt.
"Sanktionierte Länder" sind jene Länder oder Regionen, in die bzw. aus denen laut anwendbaren Gesetzen grundsätzlich keine Waren, Dienstleistungen oder Gelder exportiert oder importiert werden dürfen.
"Software" bezeichnet die clientseitige Software oder Anwendung, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde diese als Teil des Produktes installieren, herunterladen (sei es auf ein Gerät oder in einem Browser) oder ausführen kann.
"Verbundenes Unternehmen" ist ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.
"Vertrauliche Informationen" sind Informationen jeglicher Art, die von der Offenlegenden Partei vor oder nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Vereinbarung gegenüber der Empfangenden Partei offengelegt werden und entweder ausdrücklich als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet sind oder ihrer Natur und den Umständen nach vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen auch die Existenz der Vereinbarung. Nicht-öffentliche Informationen über das Produkt gelten als vertrauliche Informationen des Anbieters.
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