Version 1.0
Stand: 21. Oktober 2025Diese Allgemeinen Bedingungen für Cloud-Service-Vereinbarungen (Version 1.0) werden dauerhaft unter dieser URL bereitgestellt. Künftige Änderungen erscheinen unter einer neuen Versionsnummer auf einer separaten Seite.
Mehr zur Cloud-Service-VereinbarungNutzung der Services
Während des Abonnementzeitraums und vorbehaltlich der Bestimmungen der Vereinbarung darf der Kunde (a) auf den Cloud Service zugreifen und ihn nutzen sowie (b) die enthaltene Software und Dokumentation nur insoweit kopieren und verwenden, wie dies zur Nutzung des Cloud Services erforderlich ist. Die Nutzung ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt. Schließt ein verbundenes Unternehmen des Kunden mit dem Anbieter eine separate Vereinbarung ab, entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen. Der Anbieter haftet gegenüber dem verbundenen Unternehmen unmittelbar, während der Kunde keine Verantwortung für dessen Vereinbarung übernimmt.
Einschränkungen und Pflichten
Vergütung und Zahlung
Laufzeit und Beendigung
Rechtsvorbehalt
Service-Level-Vereinbarung
Gewährleistung
Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
Inhalte Dritter
KI- und Machine-Learning
Vertraulichkeit
Datenschutz
Abtretung und Übertragung
Sonstiges
Schlussbestimmungen
Definitionen
"API" bezeichnet eine Anwendungsprogrammierschnittstelle, die es dem Cloud Service oder verbundenen Systemen ermöglicht, mit anderen Softwareanwendungen, Plattformen oder Diensten, einschließlich Inhalten Dritter, zu interagieren, Daten auszutauschen oder Funktionen bereitzustellen.
"Beta-Version" bezeichnet eine frühe oder Vorabversion des Produktes, die als Beta oder ähnlich gekennzeichnet ist, oder eine Version, die nicht allgemein verfügbar ist.
"Dienstleistungen" sind die in der Vereinbarung beschriebenen Unterstützungs- und Wartungsleistungen.
"Dokumentation" bezeichnet Nutzungsanleitungen und Benutzerunterlagen für den Cloud Service oder die Software, die vom Anbieter bereitgestellt werden.
"DSGVO" bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, wie sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch nationales Recht umgesetzt ist.
"Empfangende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei erhält.
"Feedback" bezeichnet Vorschläge, Rückmeldungen oder Kommentare zum Produkt oder zu damit verbundenen Angeboten.
"Höhere Gewalt" ist ein unvorhersehbares Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, das nicht durch angemessene Maßnahmen verhindert oder abgeschwächt werden konnte (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Terrorakte oder Internetausfälle).
"Inhalte Dritter" bezeichnet Websites, Plattformen, Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Informationen Dritter.
"Kundendaten" bezeichnet alle Inhalte, Daten oder Informationen, die der Kunde oder seine Benutzer in den Cloud Service einstellen, hochladen oder anderweitig im Rahmen der Nutzung des Cloud Services bereitstellen.
"Nutzungsdaten"sind Daten und Informationen über Bereitstellung, Nutzung und Leistung des Cloud Services und verwandter Angebote, basierend auf der Nutzung durch den Kunden.
"Offenlegende Partei" ist die Partei, die vertrauliche Informationen an die andere Partei übermittelt.
"Produkt" bezeichnet den Cloud Service, die Software und die zugehörige Dokumentation.
"Sanktionierte Länder" sind jene Länder oder Regionen, in die bzw. aus denen laut anwendbaren Gesetzen grundsätzlich keine Waren, Dienstleistungen oder Gelder exportiert oder importiert werden dürfen.
"Servicegutschrift" bezeichnet die kumulierte Verfügbarkeitsgutschrift zuzüglich der kumulierten Reaktionszeitgutschrift.
"Software" bezeichnet die clientseitige Software oder Anwendungen, die vom Anbieter bereitgestellt werden, damit der Kunde sie im Rahmen des Cloud Services installieren, herunterladen (entweder auf ein Gerät oder in einem Browser) oder ausführen kann.
"Verbundenes Unternehmen" ist ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG.
"Vertrauliche Informationen" sind Informationen jeglicher Art, die von der Offenlegenden Partei vor oder nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Vereinbarung gegenüber der Empfangenden Partei offengelegt werden und entweder ausdrücklich als vertraulich oder proprietär gekennzeichnet sind oder ihrer Natur und den Umständen nach vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind. Vertrauliche Informationen umfassen auch die Existenz der Vereinbarung. Nicht-öffentliche Informationen über das Produkt gelten als vertrauliche Informationen des Anbieters.
"Zielverfügbarkeit" bezeichnet die vereinbarte minimale prozentuale Verfügbarkeit des Cloud Services pro Kalendermonat.
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